Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15.04.2023

 
Alle an Kunden erbrachte Leistungen des „Bowling Center Göttingen erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur in Bowlingschuhen betreten werden.
    Bowlingschuhe sind Spezialschuhe – keine Turnschuhe. Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.

     

  2. Das Betreten der Bahnen, des Maschinenraums und der Servicegänge ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten Rutschgefahr besteht.

     

  3. Hinter dem Sitzbereich der Bowlingbahnen und beim Betreten des Anlaufbereiches befindet sich eine Stufe. Diese ist durch farblichen Unterschied der Bodenbeläge gekennzeichnet.

     

  4. Haftungsausschluss
    a) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie, für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder
    der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird.
    b) Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie oder für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
    c) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des „Bowling Center Göttingen“
    d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

     

  5. Das „Bowling Center Göttingen“ ist Videoüberwacht. Die Aufnahmen erfolgen zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Verhinderung von Straftaten und Sachbeschädigung.

     

  6. Die Bahnen werden vom Counter vergeben. Anspruch auf die Vergabe bestimmter Bahnen besteht nicht.

     

  7. Bowlingspieler haben sich pünktlich zu ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.

     

  8. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn kann vom Counter weiter vermietet werden.

     

  9. Sollte ein pünktlicher Spielbeginn durch Verzögerungen im Laufe des Betriebes nicht möglich sein, besteht keine Berechtigung zur Forderung von Ersatzansprüchen. Das „Bowling Center Göttingen“ ist nicht verpflichtet, über einen unpünktlichen Spielbeginn, der geringer als 1 Stunde ist, vorab in jeglicher Weise in Kenntnis zu setzen.

     

  10. Auf einer Bahn können bis zu 6 Personen spielen.

     

  11. Eine Bahnreservierung ist bindend. Eine Stornierung muss spätestens 24 Std. vor Spielbeginn telefonisch erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Bahnreservierungen (auch Teilreservierungen bspw. Wenn weniger Personen erscheinen, als reserviert) werden mit 32,00 € pro Bahn und Stunde in Rechnung gestellt.

     

  12. Alle Bahn, Veranstaltungs-, und Speisereservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Telefonnummer und evtl. einer Email-Adresse angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

     

  13. Bahndefekte und auftretende technische Störungen sind dem Counterpersonal umgehend zu melden.

     

  14. Reparaturbedingte Bahnausfälle von bis zu 15 Minuten pro Reservierung und Bahn führen zu keinem Schadensersatzanspruch.

     

  15. Ist eine Bahnreparatur im laufenden Betrieb nicht möglich, versucht das Counterpersonal eine Ersatzbahn schnellstmöglich bereitzustellen. Ist dies nicht möglich werden nur die tatsächlich gespielten würfen in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

     

  16. Bei technischen Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (Stromausfälle o.ä.) bestehen keine Schadensersatzansprüche.

     

  17. Das Werfen bevor die Bahn freigegeben ist und das Nutzen von zwei Bällen gleichzeitig durch einen oder mehrere Spieler, ist zu unterlassen. Für Schäden die durch Missachtung entstehen haftet der Spieler / die Spieler.

     

  18. Für Ballschäden an mitgebrachten „eigenen“ Bällen wird keine Haftung übernommen.

     

  19. Den Anweisungen des Service- bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses.

     

  20. Kinder dürfen sich im gesamten Bowlingcenter nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden die durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen ergeben.

  1. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei o.ä. werden zur Anzeige gebracht.

     

  2. Billardqueues und Billardkugeln sowie Tische sind sachgerecht zu behandeln.

     

  3. Zum Moonlight Bowling werden Schwarzlicht, Movingheadstrahler, Nebelmaschinen, Stroboskopeffekte sowie Laser eingesetzt / verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder epilepsiegefährdete Personen sollten sich von stroboskopischen Ausläuchtbereichen fernhallten.

     

  4. Die Abrechnung der gemietete Bowlingbahnen, Schuhe und gastronomischen Leistungen erfolgt am Counter. Es besteht kein Anspruch durch den Gast getrennt zu zahlen.

     

  5. Das Servicepersonal ist berechtigt, Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren zu kassieren.

     

  6. Die gültigen Preise sind den entsprechenden Auslagen zu entnehmen.

     

  7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

     

  8. Für Garderobe, Wertsachen und privaten Eigentum wird keine Haftung übernommen.

 

Mit einer verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgeminen Geschäftsbedingungen an.

 

 

 

Die Geschäftsleitung

 

Für Reservierungen zu Firmen-Events und Weihnachtsfeiern gelten folgende Bestimmungen zusätzlich.

 

1. Eine komplette Stornierung der von Ihnen oder dem genannten Unternehmen getätigten
Reservierung ist bis zu sieben Tage vor dem Tag des geplanten Besuchs möglich. Dabei sind, aber
müssen nicht, sofern nicht gebucht, die Bowlingbahn und bestellte Speisen inbegriffen.


2. Eine Anpassung der Teilnehmerzahlen für gebuchte Speisen ist bis zu 72 Stunden vorher möglich.
Wird eine Stornierung der gesamten reservierten und gebuchten Leistungen nach Ablauf der oben
genannten Frist getätigt, behalten wir uns vor, Ihnen 60 % des Preises für das bestellte Essen in
Rechnung zu stellen. Weiterhin behalten wir uns vor Ihnen für jede Stunde die wir eine von Ihnen
reservierte Bowlingbahn nicht neu Vermieten konnten je 32,00 € pro Bahn pro Stunde
Ausfallspauschale in Rechnung zu stellen.


3. Erscheinen beim Besuch weniger Personen als Reserviert zum Essen behalten wir uns vor Ihnen
den Besuch in Höhe der reservierten Personenanzahl in Rechnung zustellen.


4. Erscheinen beim Besuch mindestens 20 % weniger Personen zum Bowling behalten wir uns vor
Ihnen für die nicht-Nutzung der Bahnen 32,00 € pro Stunde pro Bahn in Rechnung zu stellen.